Fördermittelberatung

Wenn es um Zuschüsse oder Darlehen geht

Unternehmen, die behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen oder beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten:

  • Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten Darlehen oder Zuschüsse für Investitionen.
  • Arbeitgeber, die vorhandene Arbeitsplätze behindertengerecht gestalten, erhalten ebenfalls eine Förderung.
  • Eingliederungszuschüsse zum Lohn werden bei der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen gezahlt.
  • Ausbildungszuschüsse sind Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, wenn die betriebliche Aus- und Weiterbildung aus behinderungsbedingten Gründen sonst nicht zu erreichen ist.
  • Zuschüsse für eine befristete Probebeschäftigung sind möglich, wenn sich dadurch die Chancen für eine dauerhafte Beschäftigung verbessern.

Lassen Sie sich von den zuständigen Integrationsamt beraten, wenn es um die Schaffung und Umgestaltung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes geht und der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt. Teilweise können das bis zu 80 Prozent der entstandenen Kosten sein (z. B. für ein behindertengerechtes Auto für den Außendienst oder technische Hilfsmittel beim PC).

Fördermittel können auch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die örtlichen Agenturen für Arbeit entscheiden sowohl für die Bewilligung einer Förderung an sich als auch für die Höhe und Dauer der jeweiligen Leistung.

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