Zum Hauptinhalt springen

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) dient der Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Das BFW Koblenz bietet auch hier einige Angebote an, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein buchbar sind.

Sie haben einen Rechtsanspruch, wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG 1) sind. Allerdings nicht gleich mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Sie müssen innerhalb von drei Monaten mindestens sechs Wochen arbeitsuchend gewesen sein, um für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt zu sein. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie Ihr ALG 1 durch ALG 2 (umgangssprachlich: Hartz IV) aufstocken. Wichtig ist, dass Sie sich im ALG 1-System befinden. Empfänger von ALG 2 haben keinen AVGS-Rechtsanspruch, das Jobcenter hat aber einen Ermessensspielraum, Ihnen diesen trotzdem auszustellen. Gerade wenn Sie als Arbeitsuchender Initiative zeigen und um einen AVGS bitten, sind die Chancen dafür nicht schlecht.

Kommen Sie mit dem Gutschein einfach bei uns vorbei. In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und wir helfen Ihnen, die noch fehlenden Angaben auf dem Gutschein auszufüllen. Den fertig ausgefüllten Gutschein geben Sie dann bei Ihrem zuständigen Vermittler wieder ab. Sie schließen darüber hinaus mit uns als Bildungsanbieter noch einen Vertrag, der die Rahmenbedingungen (beiderseitige Rechte und Pflichten) regelt.


Wie bekommt man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?
Über diesen Link erhalten Sie weiterführende Informationen.