Ein Bildungsgutschein dient der beruflichen Weiterbildung von Menschen die arbeitssuchend sind - zur Erhöhung der Beschäftigungschancen.
Das BFW Koblenz bietet viele Angebote an, die nach §81 SGB III für AZAV zugelassen sind und damit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Sie finden viele Weiterbildungen, die ihre schon erworbenen Kompetenzen stärken, aber auch eine breite Palette von Angeboten, die mit einem Kammerabschluss enden. Gefördert werden können Menschen, die arbeitslos gemeldet sind, sowie Arbeitnehmer, denen eine Arbeitslosigkeit droht und für die eine Förderung notwendig ist (es erfolgt eine Prüfung der notwendigen Voraussetzungen).
Es ist eigentlich ganz einfach: Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Weiterbildung bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter stellen. In einem Beratungsgespräch wird geprüft, ob die Notwendigkeit einer Weiterbildungsmaßnahme besteht und welches Bildungsangebot für Sie in Frage kommen würde. Dann werden Bildungsbedarf und Bildungsziel festgelegt. Das Vergabeverfahren berücksichtigt auch die regionale Arbeitsmarktlage und die voraussichtlichen Chancen am Arbeitsmarkt.
Der Bildungsgutschein beinhaltet Angaben über den Themenschwerpunkt (Bildungsziel), die maximale Dauer und die Kostenübernahme. Wird Ihre Teilnahme gefördert, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, den Sie dann direkt bei uns im BFW Koblenz einreichen können. Der Bildungsgutschein ist ab Ausstellungsdatum drei Monate gültig!
Über diesen Link erhalten Sie weiterführende Informationen bei der Bundesagentur für Arbeit.