Zum Hauptinhalt springen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - LTA

Wenn Sie eine berufliche Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei einem Rehabilitationsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Antrag) stellen. Ob die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation vorliegen, wird im Einzelfall entschieden.

Mögliche Rehabilitationsträger sind

Welcher Reha-Träger für Sie verantwortlich ist, erfahren Sie z.B. unter
Wir-Neustarter (Wer ist mein Reha-Träger? - BFW (wir-neustarter.de))

Neustart mit System: TQ-Reha

Sie möchten nach gesundheitlichen Einschränkungen wieder beruflich Fuß fassen? Unsere Teilqualifizierungen ermöglichen Ihnen den flexiblen Wiedereinstieg. Schritt für Schritt erwerben Sie praxisnahe Qualifikationen, die am Arbeitsmarkt gefragt sind – ideal abgestimmt auf Ihre Leistungsfähigkeit und persönliche Situation. Starten Sie jetzt Ihre neue berufliche Perspektive! 

Warum TQ-Reha?

  • Flexibel: Lernen in modularen Einheiten
  • Praxisnah: Eng verzahnt mit Unternehmen der Region
  • Individuell: Begleitung durch Reha-Experten