Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - LTA
Wenn Sie eine berufliche Rehabilitation in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie bei einem Rehabilitationsträger einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA-Antrag) stellen. Ob die Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation vorliegen, wird im Einzelfall entschieden.
Mögliche Rehabilitationsträger sind
- die Agenturen für Arbeit/Jobcenter (Berufliche Rehabilitation | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de))
- die Deutsche Rentenversicherung (Reha | Berufliche Rehabilitation | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)) oder
- die Berufsgenossenschaften/ Unfallversicherungen (DGUV: Berufliche und soziale Teilhabe).
Welcher Reha-Träger für Sie verantwortlich ist, erfahren Sie z.B. unter
Wir-Neustarter (Wer ist mein Reha-Träger? - BFW (wir-neustarter.de))